EuGH und BGH zwingen Deutschland zur Reform der Abschiebehaft

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. Hier ein informativer Artikel in der Süddeutschen, hier aus der taz. Auch der Bundesgerichtshof hat einen Großteil der Inhaftierungen von Flüchtlingen für unzulässig erklärt, wie in einem Urteil verkündet wurde. Solange die Gründe für eine ‚Fluchtgefahr‘ (der bislang häufigste Grund für die Abschiebehaft) nicht konkret seien, ist die Inhaftierung rechtswidrig. Die taz sieht darin ein mögliches Ende der Abschiebehaft. Ein weiterer ausführlicher Bericht zum Thema ist mittlerweile auch im Freitag erschienen.