Nicht in allen Ländern und meist nicht in allen Fällen dürfen Inhaftierte auch an parlamentarischen Wahlen teilnehmen. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall in Großbritannien zehn Häftlingen Recht gegeben, die ihr Wahlrecht für zukünftige Wahlen eingeklagt hatten. Ihre Forderung nach Entschädigung für die bisherige Vorenthaltung des Wahlrechts wurde jedoch abgelehnt. Über den Fall berichten the guardian sowie weniger ausführlich The Independent und tagesschau.de.