Kein Mindestlohn im Knast

Ab 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 pro Stunde. Für Häftlinge gilt dieser Mindestlohn allerdings nicht: Zwar herrscht im Gefängnis Arbeitszwang, die meisten Gefangenen verdienen am Tag aber gerade mal knapp neun Euro. Zudem sind Gefangene weder kranken-, noch rentenversichert. Einen Artikel darüber gibt es im Hamburger Straßenmagazin Hinz&Kunzt, eine Analyse und Kritik von der Gefangenen-Gesellschaft JVA Tegel und einen Hintergrundtext über die Versuche einer gewerkschaftlichen Organisation im Knast auf Telepolis.