Für Schuleschwänzen im Knast

Nicht nur Fahren ohne Fahrschein – auch Schuleschwänzen ist ein häufiger Haftgrund. Auch in diesem Fall dient die Haftstrafe der Verwaltung von Armut: „Wir sind hier immer mindestens zu 20 Prozent mit Schulverweigerern belegt“, sagt Jugendrichterin Ilse Hastmann-Nott, die als Vollzugsleiterin die Anstalt in Verden leitet. „Im Moment sind es sogar zwischen 25 und 30 Prozent.“ Von 700 Insassen im Jahr 2014 seien das immerhin rund 200 Insassen, deren einziger Arrestgrund die Schulverweigerung ist. „Meist sind es Kinder und Jugendliche, bei denen geringe Bildung oder das Umfeld, Eltern und Erziehung eine Rolle spielen“, erklärt Hastmann-Nott. „Gymnasiasten gibt es im Jugendarrest sehr, sehr selten. Genauso wie im Jugendstrafvollzug und bei den Strafgefangenen sind das absolute Ausnahmen.“