Gefängnis und Armut
Der Zusammenhang zwischen Gefängnis und Armut ist unleugbar. Aber worin liegt seine Plausibilität? Und warum ist es trotz aller Evidenz dennoch so schwierig, die Diskussion über Gefängnisse in unserer Gesellschaft an dieser grundlegenden Gewissheit auszurichten? Warum also, so lautet unsere Einladung zur Diskussion, reden wir nicht über den Zusammenhang von sozialer Ungleichheit und gesellschaftlicher Strafpraxis? Der Nexus von Gefängnis und Armut rückt Aspekte in den Vordergrund der Diskussion, die bedroht sind, unter dem Eindruck einer gesellschaftsweit zunehmenden Akzeptanz harter Straf- und Sanktionspolitiken, schlicht in Vergessenheit zu geraten. So hat schon Angela Davis für die US-amerikanische Gefängnis-Debatte bemerkt, dass eine in der politischen Öffentlichkeit gut etablierte Diskussion über das Pro und Contra der Todesstrafe zwar wichtig ist, die liberale Ablehnung der Todesstrafe aber dann die radikalste Position markiert, durch die andere Gefängnisrealitäten nicht mehr thematisiert werden; darüber hinausgehende Fragen zu stellen, die auf politische, kulturelle und rechtliche Alternativen zum strafenden Staat abzielen, gelten dann bereits als exzentrisch und »unrealistisch«, um im strafrechtlichen Diskurs überhaupt Gehör zu finden. Entsprechend marginalisiert ist auch bezogen auf die europäische Diskussion eine Position, die mit der intuitiven Logik eines selbstverständlichen und kausalen Zusammenhangs zwischen Kriminalität und Bestrafung brechen und das zugrundeliegende Vorstellungsbild problematisieren will. Obwohl Autoren wie Georg Rusche und Otto Kirchheimer bereits in den 1930er Jahren gezeigt haben, dass es einen notwendigen Zusammenhang zwischen der Härte (bzw. Milde) der jeweiligen Straf- und Sanktionspraxis und der gesellschaftlichen Kriminalitätsrate schlicht und einfach nicht gibt, verfestigt sich auch gegenwärtig genau ein solches populistisches Deutungsmuster: mehr Gefängnisse, mehr Sicherheit; weniger Toleranz mit Delinquenz, weniger Kriminalität. Aber ganz egal wo, ob in den USA, in Deutschland oder Frankreich, es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen sinkenden Kriminalitätsraten und dem expansiven Ausbau des staatlichen Strafapparates. Gefängnisse sind nicht gleichbedeutend mit mehr öffentlicher Sicherheit, wie uns die Logik eines sogenannten »penal populism« (John Pratt) weismachen will. Was der Populismus kriminalpolitischer Maßnahmen vielmehr bewirkt, ist die Durchsetzung und Etablierung einer Vorstellung von Bestrafen und Sanktionieren in der öffentlichen Meinung, die auf Rache, Vergeltung und Sühne basiert. Genau in diesem Sinne hat David Garland gegenwärtig von einer Kultur der »High Crime Societies« gesprochen, in der technokratisch-pragmatische Strategien der Kriminalitätsbekämpfung einerseits und expressive Formen des kompromisslos durchgreifenden Staats andererseits dominieren. Dass der in der gesellschaftlichen Strafpraxis einst im Vordergrund stehende Resozialisierungsgedanke im Zuge dessen zunehmend an Bedeutung verliert, verwundert kaum; gravierend wirkt sich diese Entwicklung hin zu einer »neuen Punitivität« aber vor allem auf die gesellschaftliche Wahrnehmung von Gefängnissen aus: es ist praktisch eine Denkunmöglichkeit, sich eine Gesellschaft ohne Gefängnisse vorzustellen.
Wir müssen endlich anfangen, das Gefängnis als eine historisch spezifische Artikulation politischer, kultureller und ökonomischer Einflussfaktoren zu verstehen, als eine Institution, in der nicht Rechtsvorstellungen durchgesetzt, sondern soziale Ungleichheitslagen drastisch potenziert werden. Die von uns näher untersuchte »Ersatzfreiheitsstrafe« in der bundesdeutschen Strafpraxis ist nur das aktuellste Beispiel einer bizarren Verkennung oder Umlenkung der grundlegenden Problematiken in der gesellschaftlichen Bewältigung von Kriminalität, die das Gefängnis als isolierte Institution begreifen. Das Gefängnis erzeugt nicht nur das soziale Milieu delinquenter Gruppen, es wirkt darüber hinaus auch als Katalysator jener Armutspopulation, die Adressat und Zielscheibe eines gleich doppelten gesellschaftlichen Struktureffektes ist: nämlich der Verweigerung umfassender sozialer Teilhabemöglichkeiten und dem expansiven Aufblähen punitiver Institutionen. Den Zusammenhang von Gefängnis und Armut herauszustellen, bedeutet demgegenüber, das Gefängnis als einen gesellschaftlichen Ort von segregierenden und differenzierenden Dynamiken und Prozessen zu begreifen, der nicht Lösung, Antwort oder Reaktion auf Kriminalität, sondern vielmehr einen zentralen Mechanismus ihrer Reproduktion darstellt.