Die Ersatzfreiheitsstrafe wird aktuell breit diskutiert. Zahlreiche Medien berichteten in jüngster Zeit über die Ersatzfreiheitsstrafe und den öffentlichen Nahverkehr (unter anderem die Fernsehsendung Monitor und die Frankfurter Rundschau in ihrem Dossier über den Nahverkehr in Frankfurt). Auch die Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in Berlin laden zum „Rechtspolitischen Gespräch“ ein (das Thema lautet „Auf das Wesentliche konzentrieren – Schwarzfahren entkriminalisieren?“ – weitere Infos hier)
Ein Konsens scheint mittlerweile darüber zu bestehen, dass zu viele Menschen im Gefängnis kurze Haftstrafen absitzen, nachdem sie eine Geldstrafe oder Bußgelder nicht bezahlt haben. Häufigster Fall ist das so genannte »Schwarzfahren«. Die aktuell von Justizministerien, dem Deutschen Richterbund und den Verbänden des öffentlichen Nahverkehrs geführte Diskussion um die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ist daher zu begrüßen. Doch bleibt der strafrechtskritische Gesichtspunkt darin unterbeleuchtet. Als Hauptargumente werden stattdessen die Überlastung der Gerichte und die unnötig hohen Kosten für »den Steuerzahler« angeführt. Die strafrechts- und sozialkritische Perspektive auf den Zusammenhang von »Armut und Gefängnis« und auf die strafverschärfende Wirkung von Armut im Strafvollzug bleibt meist unbeachtet. Dabei lässt sich mit Blick auf die Gefängnispopulation ein hochselektiver Prozess der Kriminalisierung sozial deprivilegierter Bevölkerungsschichten beobachten. Wie die »Ersatzfreiheitsstrafe« im deutschen Strafrecht vor Augen führt, setzen Gefängnisse nicht einfach gesellschaftliche Rechtsvorstellungen durch, sondern können Armut unmittelbar bestrafen. Sie wirken dadurch als Katalysatoren in der Erzeugung von Delinquenz-Milieus.
Am 23. April laden wir zur Diskussion dieses Themas im Rahmen der Veranstaltungsreihe ‚Prismen‘ des Instituts für Sozialforschung und der Autorenbuchhandlung marx & co in Frankfurt ein. Mehr Information folgen bald.